
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum Ablauf einer Feuerwehralarmierung und dessen einzelner Schritte
Absetzen des Notrufes:
![]() | Nach dem feststellen einer Schadenslage erfolgt zu allererst das absetzen eines Notrufes über die europaweit gültige Notrufnummer 112. Beim absetzten eines Notrufes werden dabei von der Leitstelle folgende Informationen benötigt: WER meldet das Ereignis WO ist es passiert WAS ist passiert WIE viele Menschen sind betroffen, verletzt, gefährdet oder eingeklemmt WARTEN auf Rückfragen |
Annahme / Weiterleitung:
![]() | Die Annahme des Notrufes erfolgt je nach Region von der Feuerwehreinsatzzentrale bzw. der Polizei. Die Einsatzzentrale entscheidet nach absetzten des Notrufes abhängig von der Lagemeldung welche und wie viele Kräfte alarmiert werden. |
Alarmierung:
![]() | Wird nun die Feuerwehr für einen Einsatz benötig, so erfolgt dies über Sirenen oder als stille Alarmierung über Funkmeldeempfänger. |
Anfahrt zum Feuerwehrhaus:
![]() | Nach Erhalt der Einsatzmeldung erfolgt von den Kräften die Fahrt zum Feuerwehrhaus. Auf die Problematik welche sich bei der Anfahrt gestaltet wird in diesem Punkt genauer eingegangen. |
Ausrücken zum Einsatzort:
![]() | Nach Ankunft am Feuerwehrhaus rüsten sich die Kräfte mit Schutzkleidung aus, und besetzten die alarmierten Fahrzeuge. Die Anfahrt zur Einsatzstelle wird dabei mit den Feuerwehrfahrzeugen sowie Martinshorn und Blaulicht, unter größter Vorsicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer, vorgenommen |